Auto mieten im Ausland
Wer auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen im Ausland mobil sein möchte, sollte sich möglichst frühzeitig um die Beschaffung eines Mietwagens kümmern. Besonders zu Stoßzeiten kann es aufgrund der enormen Nachfrage vorkommen, dass Mietwagenanbieter keine Leihwägen mehr zur Verfügung stellen können.
Zunächst sollte man sich ausreichend über die im Urlaubsort bestehenden Mindestaltersbegrenzungen informieren. In den meisten Ländern kann man bereits ab dem 21. Lebensjahr einen Wagen anmieten, sofern man seinen Führerschein mindestens ein bis zwei Jahre besitzt. In den USA jedoch gelten beispielsweise von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedliche Richtlinien (hier bekommt man einen Mietwagen in der Regel erst zwischen 23 und 25 Jahren).
Was den Vertragsabschluss im Ausland anbelangt, sei höchste Vorsicht angeraten. Es ist empfehlenswert, den Mietvertrag bereits von Deutschland aus abzuschließen, denn oftmals werden mangelnde Fremdsprachenkenntnisse des Kunden von ansässigen Mietwagenanbietern schamlos ausgenutzt, um Gebühren in unangemessene Höhen zu treiben. Daher sollten auch alle vereinbarten Absprachen im Vertrag punktgenau definiert werden. Ein Gesamtpreis (inklusive sämtlicher vereinbarten Leistungen) sollte zur Vermeidung unerwünschter Folgekosten unbedingt schriftlich darin ausgewiesen sein.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt sind Umfang und Leistung der Automobilversicherung. Oftmals sind Leihwagen im Ausland lediglich bis zu einer landesabhängigen Schadenspauschale versichert (in der Türkei beispielsweise bis zu einem Schadensbetrag von 5000 Euro); Für einen über diese Pauschale entstandenen Schaden haftet der Mieter selbstständig. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung ist nicht zu empfehlen, da in vielen Ländern rasante Fahrstile gepflegt werden und somit kleine Kratzer oder zerstochene Reifen keine Seltenheit darstellen. Um im schlimmsten Fall bestens abgesichert zu sein und den Mietwagen sorglos nutzen zu können, kann man in Deutschland für nur etwa 20 Euro eine sogenannte "Mallorca-Police" - eine Vollkasko-Versicherung für den im Ausland benutzten Leihwagen – abschließen.
Außerdem sollte sofort beim Empfang des Mietwagens genau auf dessen Zustand geachtet werden. Sind bereits Schäden vorhanden? Dann sollte man sich diese ebenfalls in Schriftform bestätigen lassen, um so später ungerechtfertigten Anschuldigungen zu entgehen. Auch bei der Abgabe des Leihwagens nach Ablauf der Mietzeit sollte man sich erneut in einer schriftlichen Bestätigung bescheinigen lassen, dass keine bzw. keine weiteren Schäden am Leihfahrzeug entstanden sind, da dreiste Mietwagenfirmen ansonsten unberechtigte Ansprüche geltend machen könnten.
Die Übergabe des Mietwagens sollte Idealerweise direkt am Flughafen erfolgen. Dies muss jedoch ausdrücklich vorher abgeklärt werden, da es viele Mietwagenanbieter gibt, die zuerst durch einen Zubringerbus angefahren werden müssen